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   BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 10.88   

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https://dejure.org/1989,2628
BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 10.88 (https://dejure.org/1989,2628)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 7 C 10.88 (https://dejure.org/1989,2628)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 7 C 10.88 (https://dejure.org/1989,2628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kommune - Wahlbeamter - Ungültigerklärung - Nichtigkeit der Ernennung - Klageabweisung - Beiladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 94
  • DVBl 1989, 933
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.10.1980 - 7 C 38.75
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 10.88
    Zur Klarstellung sei bemerkt, daß entgegen der Auffassung der Revision das Land Rheinland-Pfalz nicht gemäß § 65 Abs. 2 VwGO beigeladen werden konnte, dies deswegen, weil das Land Rheinland-Pfalz an dem streitigen Rechtsverhältnis nicht beteiligt ist; daran ändert der Umstand nichts, daß sich aus einer Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl des Klägers Rechtswirkungen für das (frühere) Beamtenverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz ergeben mögen (vgl. für ähnliche Fallgestaltungen z.B. im Namensfeststellungsrecht Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1980 - BVerwG 7 C 38.75 - in NJW 1982, 299 [BVerwG 01.10.1980 - 7 C 38/75]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 2 B 10323/14

    Auswahl von Anbietern von sog. Fensterprogrammen - Drittsendezeiten; private

    Sie setzt insoweit keine Identität der Streitgegenstände voraus, sondern tritt auch in den Fällen ein, in denen die rechtskräftige Zu- oder Aberkennung eines prozessualen Anspruchs für einen anderen zwischen den Beteiligten streitigen prozessualen Anspruch vorgreiflich ist; sie erstreckt sich in diesem Rahmen daher im Falle einer erfolgreichen Anfechtungsklage nicht nur auf den seinerzeit angefochtenen, sondern gleichfalls auf einen nachfolgenden Verwaltungsakt (BVerwG, Urteile vom 15. März 1989 - 7 C 10.88 -, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 56; vom 8. Dezember 1992 - 1 C 12.92 -, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 63, vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 -, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70, vom 24. November 1998 - 9 C 53.97 -, BVerwGE 108, 30 [34], und vom 18. September 2001 - 1 C 4.01 -, BVerwGE 115, 111 [115]).

    Andernfalls müsste dieser zur Durchsetzung seiner Rechte und der Vermeidung einer gegen ihn wirkenden Rechtskraft zwei oder sogar noch mehr Berufungs- und/oder Revisionsverfahren durchführen und hierbei ein doppeltes - bei mehreren Klageverfahren, in denen er beigeladen wird, sogar ein noch höheres - Kostenrisiko tragen, obwohl er sich gegen seine Beiladung gemäß § 65 Abs. 4 Satz 3 VwGO mit Rechtsmitteln nicht wehren kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 - 7 C 10.88 -, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 56).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2014 - 2 B 10327/14

    Vorläufiges Entfallen der Drittsendezeiten im Programm von SAT.1

    Sie setzt insoweit keine Identität der Streitgegenstände voraus, sondern tritt auch in den Fällen ein, in denen die rechtskräftige Zu- oder Aberkennung eines prozessualen Anspruchs für einen anderen zwischen den Beteiligten streitigen prozessualen Anspruch vorgreiflich ist; sie erstreckt sich in diesem Rahmen daher im Falle einer erfolgreichen Anfechtungsklage nicht nur auf den seinerzeit angefochtenen, sondern gleichfalls auf einen nachfolgenden Verwaltungsakt (BVerwG, Urteile vom 15. März 1989 - 7 C 10.88 -, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 56; vom 8. Dezember 1992 - 1 C 12.92 -, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 63, vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 -, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70, vom 24. November 1998 - 9 C 53.97 -, BVerwGE 108, 30 [34], und vom 18. September 2001 - 1 C 4.01 -, BVerwGE 115, 111 [115]).

    Andernfalls müsste dieser zur Durchsetzung seiner Rechte und der Vermeidung einer gegen ihn wirkenden Rechtskraft zwei oder sogar noch mehr Berufungs- und/oder Revisionsverfahren durchführen und hierbei ein doppeltes - bei mehreren Klageverfahren, in denen er beigeladen wird, sogar ein noch höheres - Kostenrisiko tragen, obwohl er sich gegen seine Beiladung gemäß § 65 Abs. 4 Satz 3 VwGO mit Rechtsmitteln nicht wehren kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 - 7 C 10.88 -, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 56).

  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. §

    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Beiladung schon im Allgemeinen kein Raum, wenn der Dritte bereits seinerseits Klage erhoben hat (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 94, 95).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88

    Vorzeitige Abwahl von Wahlbeamten - Berufsbeamtentum - Verfassungsmäßigkeit

    Der Umstand, daß die einschlägige Vorschrift der Landkreisordnung nur gültig ist, wenn sie Art. 33 Abs. 5 GG entspricht, und daß weiter die Abwahl beamtenrechtliche Folgen für den Kläger hat, macht die Streitigkeit nicht zu einer beamtenrechtlichen, für die ein anderer Senat des Bundesverwaltungsgerichts zuständig wäre (vgl. auch Urteil des Senats vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 10.88 - UA S. M f.).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

    Ist dies nicht der Fall, so hat das Gericht ersatzweise den entsprechenden Wert des ZVS-Beispielstudienplans zugrunde zu legen (im Anschluß an die Urteile vom 26. September 1986 - BVerwG 7 C 64.84 - und vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 10.88 u.a. - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nrn. 28 und 34).
  • BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/22 R

    Wie ist prozessual mit gesondert von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhobenen

    e) Das hier gefundene Ergebnis steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 15.3.1989 - 7 C 10/88 - juris; vgl auch BayVGH Beschluss vom 23.6.2015 - 10 C 15.772 - BeckRS 2015, 48457) .
  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung eines

    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Beiladung schon im Allgemeinen kein Raum, wenn der Dritte bereits seinerseits Klage erhoben hat (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 94, 95).
  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 10 C 15.772

    Beiladung, Erfolgloser Mitbewerbr, Beiladung, Erstinstanzliches Verfahren,

    Zur Verwirklichung des Zwecks, der Beiladungsinteressierten die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen und insbesondere die Darlegung ihres Rechtsstandpunkts zu ermöglichen, bedarf es daher nicht mehr ihrer Beiladung (vgl. BVerwG, U.v. 15.3.1989 - 7 C 10.88 - juris Rn. 12 und 14; Bier in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 65 Rn. 10).

    Diese Beeinträchtigung lässt sich aber nur vermeiden, wenn § 121 Nr. 1 VwGO verfassungskonform im Wege einer teleologischen Reduktion so verstanden wird, dass eine Rechtskrafterstreckung auf den Beigeladenen jedenfalls dann nicht eintritt, wenn dieser wie die Beiladungsinteressierte seinerseits bereits seine Rechte in einem von ihm anhängig gemachten gleichzeitig betriebenen Verfahren durchzusetzen sucht (vgl. BVerwG, U.v. 15.3.1989 - 7 C 10.88 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

    Sie stellt jedoch keine Entscheidung auf dem Gebiet des Beamtenrechts dar, so daß es sich bei der vorliegenden Verwaltungsstreitsache nicht um eine Klage aus dem Beamtenverhältnis im Sinne der §§ 126, 127 Nr. 2 BRRG handelt (vgl. Urteil vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 10.88 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 56 S. 4 (5 f.)).
  • OLG Koblenz, 31.05.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Wertungsausschluss von Nebenangeboten bei Fehlen von

    Da es im Nachprüfungsverfahren um die Durchsetzung subjektiver Rechte geht und mehrere Beteiligte mit unterschiedlichen Anträgen nicht um die Verletzung desselben subjektiven Rechts streiten können, bildet ihr Vorbringen jeweils auch einen eigenen Streitgegenstand (BVerwG v. 15.03.1989 - 7 C 10/88 in juris).
  • BSG, 20.07.2023 - B 12 KR 8/21 R

    Welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bestehen zur Vermeidung divergierender

  • VG Magdeburg, 29.03.2010 - 5 B 360/09

    Öffentliches Dienstrecht; Ernennung zum Richter kraft Auftrags

  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 11 Verg 1/00

    Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch beigeladenen Bieter

  • BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 93.92

    Demokratieprinzip - Gemeinderecht - Mehrheitsentscheidung

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1992 - 5 M 2798/92

    Gemeinderat; Niedersachsen; Kommunalbeamtenwahl; Ermessensbindung; Eignung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2009 - 2 LA 54/09

    Zulässigkeit einer Klage zur Feststellung der Gültigkeit einer Wahl zum ersten

  • OVG Sachsen, 20.11.2015 - 5 A 292/14

    Rechtskrafterstreckung; notwendige Beiladung; Streitgegenstand; Vorgreiflichkeit

  • BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 125.92

    Vorschriften über Wahlen im Gemeinderat als Teil des Rechts der Landesbeamten -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2010 - 1 M 92/09

    Versetzung eines beamteten Professors ohne seine Zustimmung; Folgen einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2010 - 1 M 91/09

    Versetzung eines beamteten Professors ohne seine Zustimmung; Beteiligung der

  • VGH Bayern, 09.06.2009 - 4 CS 09.603

    Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflicht bei Erhebung einer

  • VG Dessau, 25.10.2004 - 4 B 545/04
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